SB-Assekuranz.de Versicherungsmakler - Inh. Sven Blickensdorf
Zahn-Zusatzversicherung

Leistungsstarke Basisabsicherung

ZAHNARZTKOSTEN
mit einem LÄCHELN im Griff

 

Zahnzusatzversicherung

Ihr Rundumschutz für ein strahlendes Lächeln!

Schön wenn man Zähne zeigen kann – gesunde Zähne. Das ist bei steigenden Behandlungskosten längst nicht mehr selbstverständlich.

Und die Krankenkasse zahlt, ob für Zahnersatz oder kieferorthopädische Maßnahmen, nur noch befundbezogene Festzuschüsse für eine medizinisch notwendige Standardbehandlung.

Wenn Sie hochwertigere Materialien und bessere zahnmedizinische Lösungen wünschen, müssen Sie noch tiefer in die eigene Tasche greifen.



BEISPIELE:

1. Vollkeramische Krone

Die Kosten für eine vollkeramische Krone belaufen sich in der Regel auf 700 - 1.000 €. Die Kasse zahlt lediglich 155,80 €, was nicht einmal die Kosten einer günstigen Nicht-Edelmetall-Krone abdeckt.

2. Vollverblendete Implantate

Zwei vollverblendete Implantate kosten 4.500 €. Die Regelversorgung sieht knapp 1.350 € vor. Die Krankenkasse erstattet davon lediglich 70 % bei einem 5 Jahre lang ordnungsgemäß geführten Bonusheft. Der Eigenanteil beläuft sich in diesem Fall auf 3.690 €.

3. Inlays

Die Kosten für hochwertige und lang haltbare Gold-Inlays belaufen sich auf rund 650,- €. Der Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dabei lediglich 52,93 €.

4. Zahnspange

Eine Zahnspange an Ober- und Unterkiefer schlägt mit rund 6.000,- € zu Buche. Wenn laut gesetzlicher Krankenkasse keine "erhebliche Beeinträchtigung" das Kauen, Sprechen oder Atmen erschwert, müssen die Behandlungskosten komplett selbst getragen werden.

5. Onlay

Die Onlay-Kosten hängen stark von der Schwere des Zahndefekts ab. Der Eigenanteil kann schnell bei 600 Euro liegen.


Damit Sie auf alles vorbereitet sind...


Individuell für jeden Bedarf.

Zahnersatz TOP (Tarif ZT) – für höchste Ansprüche und minimalen Eigenanteil

Leistung für Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays und Onlays. Die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse werden angerechnet.

  • 80 % Erstattung des Rechnungsbetrags für Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays und Onlays
  • 85 % Erstattung bei 10 Jahre durchgängig geführtem Bonusheft (außer Inlays und Onlays)
  • 100 % Erstattung, wenn Sie die Regelleistung wählen
  • Inklusive Funktionsanalyse (zur Anpassung des Zahnersatzes an das individuelle Kauverhalten)

Wartezeit 8 Monate. Maximale Erstattung in den ersten vier Jahren (danach unbegrenzt):
1. Jahr: 500 Euro
2. Jahr: 1.000 Euro
3. Jahr: 1.500 Euro
4. Jahr: 2.000 Euro
Diese Begrenzung entfällt bei unfallbedingten Zahnbehandlungen.

Leistungen für Zahnbehandlung (Tarif ZB)

Sie erhalten 100 % Erstattung der Kosten für:

  • Plastische Füllungen (außer Inlays und Onlays)
  • Wurzelbehandlungen
  • Parodontosebehandlungen
  • Füllungen und Zahnversiegelungen
  • Professionelle Zahnreinigung (bis zu 150 € in zwei Jahren)
  • Narkosen, wenn mehr als zwei Weisheitszähne gleichzeitig entfernt werden (bis zu 500 €)
  • Aufbissbehelfe und Schienen ("Knirscherschienen")
  • Funktionsanalyse zur Anpassung an das individuelle Kauverhalten

Auch Kieferorthopädische Eingriffe inbegriffen:

Sie erhalten folgende Erstattungen:

  • Kinder mit Einstufung in KIG* I-II (80 % des Rechnungsbetrags; bis zu 2.000 € pro Kiefer)
  • Kinder mit Einstufung in KIG* III-V (80 % des Eigenanteils; bis zu 600 € pro Kiefer)
  • Erwachsene ab 18 Jahren (80 % des Rechnungsbetrags; bis zu 2.000 € pro Kiefer)

Wartezeit 8 Monate. Kieferorthopädische Maßnahmen müssen durch einen Kieferorthopäden mit Kassenzulassung durchgeführt werden. Maximale Erstattung in den ersten vier Jahren (danach unbegrenzt):
1. Jahr: 250 Euro
2. Jahr: 500 Euro
3. Jahr: 1.000 Euro
4. Jahr: 1.500 Euro
Diese Begrenzung entfällt bei unfallbedingten Zahnbehandlungen.

* KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppen


Die Höhe der Kassenleistung wird nach dem Behandlungsbedarfsgrad festgelegt:

Grad I und II: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nicht, wenn...

  • eine leichte Zahnfehlstellung vorliegt, die aus ästhetischen Gründen behandelt wird (KIG I)
  • eine Zahnfehlstellung vorliegt, die aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich macht, der Ausprägungsgrad der Fehlstellung jedoch gering ist (KIG II)

Grad III bis V: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Teil der Kosten bei…

  • ausgeprägter Zahn- und/oder Kieferfehlstellung - Behandlung erforderlich (KIG III)
  • stark ausgeprägter Zahn- und/oder Kieferfehlstellung – Behandlung dringend erforderlich (KIG IV)
  • extrem stark ausgeprägter Zahn- und/oder Kieferfehlstellung – Behandlung unbedingt erforderlich (KIG V) 

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