Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bei eigenen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall werden von der Verkehrs-Rechtsschutz übernommen. Dies gilt auch, wenn Sie als Fahrradfahrer oder Fußgänger unterwegs sind.
Beispiel 1: Sie weichen einem das Ampel-Rotlicht missachtenden Fahrradfahrer aus und kommen dabei von der Fahrbahn ab.
Beispiel 2: Sie überholen ein langsamer fahrendes Auto auf der Landstraße. Der andere Fahrer beschleunigt nun und drängt Sie von der Straße ab.