Sichern Sie sich finanziell ab, wenn Sie in der Freizeit einen Unfall erleiden!
Über das Konzept des Schadenersatzes werden individuell alle tatsächlichen Kosten und Folgekosten erstattet, die durch einen Unfall entstehen.
Der Unfallschutz ist für alle Privatpersonen bis 60 Jahre interessant. Insbesondere Selbstständige, Arbeitnehmer, Hausfrauen und -männer.
Besonders eignet sich es für Personen, die ihren Beruf schon bei sehr geringfügiger Invalidität nicht mehr ausüben können.
Ein Unfall ist ein plötzlich, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das der Kunde eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung erleidet.
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule, ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Sie leistet alle tatsächlich entstandene Kosten, die aufgrund eines Unfalls auf Sie zukommen, auch Folgeschäden, wie z.B.
Zusätzlich haben Sie auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Diese Leistung orientiert sich an den Regularien der Haftpflicht-Versicherung. Es werden für die Höhe des Schmerzensgeldes sogenannte Schmerzensgeld-Tabellen herangezogen, in die Gerichtsentscheidungen mit ähnlichen Sachverhalten einfließen.