SB-Assekuranz.de Versicherungsmakler - Inh. Sven Blickensdorf

Gut vorgesorgt

  • lebenslanger Versicherungsschutz
  • schnelle, steuerfreie Auszahlung
  • individuelle Versicherungssumme möglich
  • keine Gesundheitsprüfung

 

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Sterbegeldversicherung

Den letzten Meilenstein absichern


Sterbegeldversicherung

Die gesetzliche Krankenkasse leistet heute kein Sterbegeld mehr, womit jeder selbst für seine Bestattungsvorsorge verantwortlich ist. Die Kosten für eine angemessene Bestattung liegen im Durchschnitt zwischen 6.000 Euro und 8.000 Euro, die genau Höhe hängt jedoch von Ihren Wünschen und Erwartungen ab.

Die Sterbegeldversicherung bietet eine frühzeitige Vorsorge und zahlt die von Ihnen gewünschte Summe an den Begünstigten aus, wenn der Sterbefall eintritt.

Für sich selbst und die Familie vorsorgen

Es ist ein beruhigendes Gefühl, richtig abgesichert zu sein - auch für den letzten Schritt im Leben. Mit der Sterbegeldversicherung sichern Sie sich den von Ihnen gewünschten finanziellen Rahmen und entlasten Ihre Familie und Freunde in einer ohnehin schweren Zeit zumindest finanziell.

 


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Unterstützung im Trauerfall

Mit dem Verlust eines nahestehenden Menschen ist neben der finanziellen Belastung vor allem die emotionalen Belastung für Angehörige groß. In Zeiten der Trauer kommen dann auch viele Aufgaben und Fragen auf Familie und Freunde zu.Nehmen Sie sich etwas Zeit und halten Sie die Wünsche für Ihren letzten Abschied fest. Eine Checkliste für den Todesfall hilft Familie und Freunden die wichtigsten Angelegenheiten zu berücksichtigen. So können Sie Ihre Angehörigen zusätzlich entlasten.


FAQs Sterbegeldversicherung

Für wen ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich ist für jeden eine Sterbegeldversicherung sinnvoll, der seine Angehörigen entlasten und selbstbestimmt für seine Bestattung vorsorgen möchte. Bei einigen Anbietern muss die versicherte Person mindestens 40 Jahre alt sein, um eine Vorsorge abzuschließen.

Die Absicherung ist meist sogar bis in das hohe Alter möglich.

Ist eine Gesundheitsprüfung nötig?

Dies kommt auf den Anbieter an, bei einigen Versicherern ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Dies bietet Ihnen einen besonderen Vorteil und unterscheidet die Sterbegeldversicherung zu an deren Todesfallabsicherung wie zum Beispiel der Risikolebensversicherung.

Gibt es Wartezeiten?

Es gibt nur sehr wenige Anbieter, die Verträge ohne Wartezeit anbieten. Bietet ein Anbieter den Schutz ohne Gesundheitsprüfung an, bestehen Wartezeiten. Mit einer Staffelregelung erhält der Begünstige nach der Wartezeit bereits Teilausazahlungen der Versicherungssumme.

Daher empfehlen sich Anbieter mit einer möglichst kurzen Wartezeit und ohne Gesundheistsprüfung.

In der Regel besteht keine Wartezeit durch Unfalltod.

Wie lange läuft die Sterbegeldversicherung?

Die Sterbegeldversicherung läuft lebenslang. Es wird solange ein Beitrag fällig, bis die versicherte Person 85 Jahre alt ist. Darüber hinaus besteht der Versicherungsschutz auch ohne Zahlungen trotzdem weiter.

Wer erhält das Sterbegeld?

Haben Sie die Sterbegeldversicherung für sich selbst abgeschlossen, gilt die folgende Reihenfolge: 

  1. Ihr Ehegatte, mit dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes verheiratet waren bzw. der eingetragene Lebenspartner 
  2. Ihre Kinder
  3. Ihre Eltern

Falls Sie die Versicherung für eine andere Person abgeschlossen haben, wird bei Tod der versicherten Person die Leistung an Sie gezahlt. 

Auch nach Vertragsabschluss können Sie jederzeit noch neu festlegen, wer die Versicherungssumme erhalten soll.

Wie muss der Sterbefall gemeldet werden?

Sie können die Versicherung per Telefon, Mail oder Brief kontaktieren. Damit die Leistung ausgezahlen werden kann, senden Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Eine Original-Sterbeurkunde (auf Wunsch kann diese auch wieder zurückgesendet werden)
  • Eine Ausweiskopie der Person, welche die Leistung erhält (bezugsberechtigte Person)
  • Schriftliche und unterschriebene Angaben zum Konto, auf welches die Leistung ausgezahlt werden soll
  • Weicht der Kontoinhaber von der bezugsberechtigten Person ab, wird auch dessen Ausweiskopie benötigt
  • Den Original-Versicherungsschein