SB-Assekuranz.de Versicherungsmakler - Inh. Sven Blickensdorf

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Fahrrad- & E-Bikeversicherung

Unbeschwerte Fahrt voraus


Warum eine Fahrrad-/E-Bike-Versicherung?

Fahrräder und E-Bikes haben im Straßenver­kehr stark an Bedeutung gewonnen. Sie bieten Ihnen Spaß, Mobilität und Flexibilität. Egal ob als Mountain-Bike, Trekking-Bike, Fully, Fatbike, Rennrad oder Stadtrad - gute Räder sind kostbar.

Diebstahl oder Reparaturen an Ihrem Fahrrad, E-Bike oder Pedelec können da schnell teuer werden:

  • Ein neuer Satz Felgen kostet bis zu 1.000 EUR und eine „Acht“ hat man schnell in eine Felge gefahren.
  • Der Ersatz eines Akkus kostet bis zu 750 EUR. 

Damit Sie im Falle einer Panne trotzdem mobil bleiben, empfehle ich Ihnen zusätzlich zur Fahrradversicherung den Fahrrad-Schutzbrief abzuschließen.


Rund-um-Schutz

Ihr Rad ist abgesichert bei Diebstahl, Vandalismusschäden, nach einem Unfall und bei Sturzschäden. Sogar Schäden durch Verschleiß sind abgedeckt. 

 

Diebstahlschutz für Fahrradgepäck

Auch ein Versicherungsschutz für Ihr Fahrradgepäck ist enthalten.

Inspektions-kosten

Auf Wunsch können Sie die jährlichen Inspektionskosten in den ersten 24 Monaten absichern.

Akuteller Schutz

Automatische Leistungsverbesserungen, wenn sich die Versicherungsbedingungen der Fahrrad- und E-Bike-Versicherung zu Ihrem Vorteil ändern.


Ihre Vorteile

  • Für Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs (auch Carbonräder)
  • Versicherungsschutz bis zu 10.000 EUR Neuwert
  • Versicherungsschutz auch für gebrauchte Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs
  • Schutz bei Diebstahl und Teildiebstahl
  • Reparaturen für Unfall-, Fall-, Sturzschäden und Vandalismus inklusive
  • Verschleiß mitversichert
  • Elektronikschäden durch Nässe an Steuerungsgeräten, Akku, Motor und Getriebe versichert
  • Material-, Produktions-, Konstruktions- und Bedienfehler mitversichert
  • Absicherung von Reisegepäck
  • Neuwertentschädigung 
  • Absicherung von Inspektionskosten möglich 
  • Auf Wunsch inklusive Fahrrad-Schutzbrief

Schutzbrief für Fahrrad/E-Bike

Mit dem Schutzbrief für Ihr Fahrrad oder E-Bike sind Sie auch unterwegs immer bestens abgesichert.

Bei Pannen oder Unfall steht Ihnen ein 24h-Service unterstützend zur Seite – zum Beispiel mit der Pannenhilfe vor Ort, Leihfahrrad oder einem Fahrrad-Rücktransport. Den Schutzbrief können Sie zusätzlich als Baustein abschließen.


FAQ Fahrrad-/E-Bike-Versicherung

Was ist der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec?

Die meisten Elektrofahrräder in Deutschland sind eigentlich Pedelecs, der Begriff E-Bike ist jedoch gebräuchlicher und wird deshalb auch für Pedelecs verwendet.

Pedelecs sind unterstützende Elektrofahrräder, die nur dann Motorunterstützung bieten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Ausnahme hiervon ist die Anfahr- oder Schiebehilfe, mit der das Pedelec bis zum Erreichen von 6 km/h auch ohne Pedalunterstützung fährt.

Pedelecs sind rechtlich gesehen Fahrräder und unter bestimmten Voraussetzungen nicht versicherungs- und führerscheinpflichtig. So darf die Anfahr- oder Schiebehilfe bis max. 6 km/h gehen und mit zunehmender Geschwindigkeit muss die Unterstützung solange verringert werden, bis bei 25 km/h die Unterstützung vollständig unterbrochen wird. Pedelecs können somit über die Fahrrad-/E-Bike-Versicherung abgesichert werden.

E-Bikes sind ebenfalls unterstützende Elektrofahrräder, die auch ohne Pedalunterstützung motorgetrieben fahren. Sie sind rechtlich gesehen keine Fahrräder, sondern gehören zur Klasse der Kleinkrafträder mit geringer Leistung. E-Bikes bis 6 km/h (ohne Pedalunterstützung) sind nicht versicherungs- und führerscheinpflichtig und können über die Fahrrad-/E-Bike-Versicherung abgesichert werden. E-Bikes, die auch ohne Treten schneller fahren können, benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen.

Welche Fahrrad-Arten kann ich versichern?

Sie können alle Fahrräder jeder Marke ab 1.500 EUR bis 10.000 EUR Wert versichern. Egal, ob es ein neues oder gebrauchtes Rad ist.

Damit Sie den Schutz abschließen können, darf das Rad nicht älter als 3 Jahre sein. Der Schutz gilt solange, wie Sie es wünschen.

Welche Elektrofahrräder kann ich versichern?

Sie können alle Räder mit Hilfsmotor jeder Marke versichern, die nicht versicherungs- oder führerscheinpflichtig sind. Der Schutz des E-Bikes oder Pedelecs kann bis 10.00 EUR betragen und gilt für Räder, die nicht älter als 3 Jahre sind.

Welche Kleinkrafträder sind versicherungspflichtig?

E-Bikes / Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h. Diese Kleinkrafträder können jedoch nicht in dieser Versicherung versichert werden. 

Welche Gegenstände sind versichert?

Versicherungsschutz besteht für das angegebene Fahrrad oder E-Bike bzw. Pedelec inklusive der verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile, wie zum Beispiel Sattel, Lenker, Lampe oder Gepäckträger sowie das verwendete Schloss.

Auch das Reisegepäck ist je nach gewähltem Tarif entweder bis zu 30 % der Versicherungssumme (maximal 1.000 Euro) oder im Tarif Premium bis zur vollen Versicherungssumme mitversichert.

Für welche Schäden leistet die Fahrrad-/E-Bike-Versicherung?

Ihr Fahrrad ist bei folgenden Risiken versichert:

  • Diebstahl, auch Teilediebstahl
  • Unfall-, Fall- und Sturzschäden
  • Vandalismus
  • Verschleiß (ausgenommen sind wartungsrelevante Teile wie Bremsen und Reifen) 
  • Brand, Explosion und Blitzschlag
  • Elementargefahren
  • Elektronikschäden durch Nässe an Steuerungsgeräten, Akku, Motor und Getriebe versichert
  • Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler
  • Bedienungsfehler durch den Besitzer
  • Optional: Inspektionskosten (im Tarif Premium)

Bin ich auch außerhalb Deutschlands versichert?

Der Versicherungsschutz gilt innerhalb des geografischen Europas, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.

Welche Personen dürfen mit dem Fahrrad oder E-Bike fahren?

Grundsätzlich dürfen alle Personen mit dem versicherten Rad fahren.

Sollte das Rad jedoch von einer dritten Person durch einen Unfall beschädigt werden, tritt hier in der Regel die Haftpflichtversicherung der dritten Person für die Reparaturkosten am Fahrrad ein.

Was leistet der Schutzbrief für Fahrrad/E-Bike?

Der Schutzbrief bietet für Ihr versichertes Rad folgende Zusatzleistungen:

  • 24h-Service-Hotline 
  • Pannenhilfe direkt vor Ort
  • Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn
  • Leih-/Mietfahrrad
  • Fahrrad-Rücktransport
  • Abschleppdienst, wenn eine schnelle Reparatur nicht möglich ist
  • Sichere Aufbewahrung von Karten und Dokumenten bzw. wichtigen Daten
  • Übernachtung im Notfall
  • Werkstattvermittlung

Wie bekomme ich den Schutzbrief?

Den Schutzbrief für Fahrrad/E-Bike und die damit verbundenen Service-Leistungen können Sie als zusätzlichen Baustein über den Online-Antrag für Ihre Fahrradversicherung mitwählen. 

Wie erreiche ich den im Schutzbrief angebotenen Service?

Unter der Telefonnummer 089 / 6787 - 9665 steht Ihnen ein 24h-Service zur Verfügung, der Sie bei einer Panne oder einem Unfall unterstützt.

Was benötige ich zum Abschluss der Fahrrad-/E-Bike-Versicherung?

Wenn Sie Ihr Fahrrad gerne versichern möchten, halten Sie am besten Folgendes bereit:

  • Kaufpreis und Kaufdatum
  • Rahmennummer
  • Marke/Hersteller
  • Fahrrad-Typ
  • Farbe des Rads
  • falls vorhanden: Daten zur Vorversicherung

Brauche ich ein spezielles Sicherheitsschloss für mein (Elektro-)Fahrrad?

Sichern Sie Ihr Rad beim Abstellen immer mit einem Sicherheitsschloss. Dieses Schloss muss einen Wert von mindestens 50 EUR haben, mindestens einen mittleren bis maximalen Sicherheitsstandard erfüllen und darf bei Abschluss der Versicherung nicht älter als 2 Jahre sein. Bitte heben Sie die Rechnung des Schlosses ebenfalls gut auf.

Wie melde ich einen Schaden?

Bitte melden Sie einen Schaden telefonisch oder per Mail an die Tochtergesellschaft der Bayerischen asspario. 

asspario prüft den Schadenfall und wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von asspario ebenfalls gerne zur Verfügung.

Muss ich die Original-Rechnungen aufheben?

Ja, bewahren Sie die Original-Rechnungen der Händler am besten immer auf. Die Rechnung sollte außerdem Marke, Typ und Rahmennummer des versicherten Fahrrads und Ihre vollständige Adresse beinhalten.

Bei einer Rechnung ohne diese Angaben können Sie uns den Fahrradpass oder das Serviceheft mit den entsprechenden Daten nachreichen.

Was muss ich machen, wenn mein Rad keine eingravierte Rahmennummer hat?

Bei Rädern ohne eingravierte Rahmennummer (z.B. Carbonräder) müssten Sie folgende Unterlagen nach der Antragstellung in Kopie nachreichen:

  • Fahrrad-Pass mit Angabe der Rahmennummer
  • Foto von der Rahmennummer am
    Fahrrad
  • Fahrradrechnung

Brauche ich im Schadenfall ein Foto?

Fotos sind immer hilfreich! Fotografieren Sie deshalb Ihr Rad, die Rahmennummer und das Zubehör. Im Schadenfall geht die Bearbeitung dann gleich viel schneller.



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