- Nur Zulässig im öffentlichen Straßenverkehr bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einer Akkuleistung von 500 Watt
- Es darf nur auf Radwegen oder der Straße gefahren werden
- Das Mindestalter zum Fahren eines E-Scooters ist 15 Jahre
Kaum steht der Sommer vor der Tür, werden E-Scooter und Drohnen wieder aus dem Keller geholt. Aber wussten Sie, dass diese pflichtversichert werden müssen (Haftpflicht)?
Sind Sie sich unsicher, ob Sie bereits den passenden Versicherungsschutz haben?
Dann wenden Sie sich an mich.
SB-ASSEKURANZ
Sven Blickensdorf
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