SB-Assekuranz.de Versicherungsmakler - Inh. Sven Blickensdorf

Du bist Wertvoll!

Ein Weihnachten ohne Überraschung

Damit Ihr Hobby nicht zur bösen Überraschung wird


Kaum steht der Sommer vor der Tür, werden E-Scooter und Drohnen wieder aus dem Keller geholt. Aber wussten Sie, dass diese pflichtversichert werden müssen (Haftpflicht)?


E-Roller

  • Nur Zulässig im öffentlichen Straßenverkehr bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einer Akkuleistung von 500 Watt
  • Es darf nur auf Radwegen oder der Straße gefahren werden
  • Das Mindestalter zum Fahren eines E-Scooters ist 15 Jahre

Drohne

  • Pflichtversicherung für alle Drohnen
  • Auch die Drohne an sich kann durch eine Kaskoversicherung geschützt werden

Sind Sie sich unsicher, ob Sie bereits den passenden Versicherungsschutz haben?

Dann wenden Sie sich an mich.


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Ich erstelle Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


Ich bin gerne persönlich für Sie da!