_____________________________
50 %
Erstattung auf Zahnbehandlung
Zahnersatz
Kieferorthopädie
_____________________________
100 €
Zahnprophylaxe pro Jahr
Platzieren Sie eine knackige Call-to-Action im Blickfeld des Kunden!
SB-ASSEKURANZ
Sven Blickensdorf
Siebenendenweg 46
14163 Berlin
030 / 688 35 14 70
0172 / 16 52 057
sven@blickensdorf.de
Zahnzusatzversicherung TESTSIEGER
DFV-ZahnSchutz
bis zu 100% Kostenerstattung
ohne Wartezeiten
täglich kündbar
Abschluss in 2 Minuten
GOZ-Garantie
_____________________________
50 %
Erstattung auf Zahnbehandlung
Zahnersatz
Kieferorthopädie
_____________________________
100 €
Zahnprophylaxe pro Jahr
_____________________________
70 %
Erstattung auf Zahnbehandlung
Zahnersatz
Kieferorthopädie
_____________________________
140 €
Zahnprophylaxe pro Jahr
_____________________________
90 %
Erstattung auf Zahnbehandlung
Zahnersatz
Kieferorthopädie
_____________________________
180 €
Zahnprophylaxe pro Jahr
_____________________________
100 %
Erstattung auf Zahnbehandlung
Zahnersatz
Kieferorthopädie
_____________________________
200 €
Zahnprophylaxe pro Jahr
Der DFV-ZahnSchutz verzichtet auf Wartezeiten. Somit gewähren wir Ihnen ab Vertragsbeginn uneingeschränkten Versicherungsschutz.
Wir garantieren Ihnen, dass auch neu hinzukommende (heute noch unbekannte) zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen mitversichert sind.
Sie genießen nicht nur Leistungen, sondern auch Freiheiten und können Ihren Versicherungsschutz jederzeit täglich wieder kündigen.
Basis 50 | Komfort 70 | Premium 90 | Exklusiv 100 | |
Zahnbehandlung und |
|
70% |
90% |
100% |
Kieferorthopädie mit |
50% |
70% |
90% |
100% |
Kieferorthopädie ohne |
50% höchstens 1.000 € je Versicherungsfall |
70% höchstens 1.400 € je Versicherungsfall |
90% höchstens 1.800 € je Versicherungsfall |
100% höchstens 2.000 € je Versicherungsfall |
|
100% höchstens 100 € je Kalenderjahr |
100% höchstens 140 € je Kalenderjahr |
100% höchstens 180 € je Kalenderjahr |
100% höchstens 200 € je Kalenderjahr |
DFV-ZahnSchutz |
||||
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit |
ZahnbehandlungenFür einen bis in die Tiefe entzündeten Zahn ist eine Wurzelbehandlung häufig die letzte Rettung. Ursache für einen geschädigten Zahnnerv (Pulpa) ist zumeist Karies. Diese weit verbreitete Zahnerkrankung führt zu einer Schwellung des Gewebes, welche wiederum auf den Nerv drückt. Oftmals ist auch zusätzlich die Zahnwurzel vereitert und auch der Kieferknochen von Bakterien befallen. Mit der privaten Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz sparen Sie sich bis zu 100 % Ihrer Eigenbeteiligungen bei Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlungen. |
![]() |
ZahnprophylaxeDie Zahnprophylaxe umfasst alle Maßnahmen zur Vorbeugung, Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Zahnkrankheiten. Besonders die Kariesprophylaxe bildet einen Schwerpunkt der zahnärztlichen Tätigkeit. Dazu gehören z. B. Fluoridierungsmaßnahmen. Auch die Grübchen- und Fissurenversiegelung bildet eine vorbeugende Maßnahme, welche an den kariesgefährdeten Stellen der Zähne zum Einsatz kommt. Die bekannteste Prophylaxemethode bildet wohl die „professionelle Zahnreinigung“. Die Kosten hierfür werden von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen. |
![]() |
ZahnersatzleistungenWenn z. B. durch Karies oder Parodontitis die Zähne stark oder sogar ganz zerstört wurden, hält die moderne Zahnmedizin eine Reihe von Versorgungsmöglichkeiten bereit, um Teile des Zahnes oder den ganzen Zahn zu ersetzen. Eine Zahnkrone ersetzt z. B. den zerstörten Teil des natürlichen Zahnes, während der darunter liegende Teil erhalten bleibt. Bei Brücken werden die als Pfeiler dienenden Zähne überkront und die dazwischenliegende Lücke mit einem Brückenglied versorgt. Seit Januar 2005 zahlen die Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen lediglich festgelegte Zuschüsse. Für einen von der Regelversorgung abweichenden Zahnersatz trägt der Patient die hieraus entstehenden Mehrkosten - ohne Zahnzusatzversicherung - demnach selbst. |
![]() |
Kieferorthopädische BehandlungenEine richtige Zahn- und Kieferstellung sorgt nicht nur für eine harmonische Gesichtsästhetik, sondern wird auch für eine gute Funktion der Kauorgane benötigt. Auch für Erwachsene gibt es eine ganze Bandbreite von kieferorthopädischen Behandlungsmethoden, um Zahn- und Kieferfehlstellungen zu korrigieren. Die Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz übernimmt für Sie bei KFO-Behandlungen der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG-Stufen) 1 bis 5 – je nach gewählter Variante – bis zu 100 % der tatsächlich angefallenen Kosten. |
![]() |
ZahnerhaltWir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnerhalt. Dazu zählen Einlagefüllungen (Inlays, Onlays und Overlays) aus Edelmetall oder Keramik, Eingliederung von Provisorien, Kunststofffüllungen und Kompositfüllungen (dentin-adhäsive Füllungen), CEREC-Verfahren, Parodontosebehandlungen, Wurzelbehandlung, Wurzelkanalbehandlung, Wurzelspitzenresektion, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie die mit dem Zahnerhalt verbundenen zahntechnischen Material-und Laborkosten. |
![]() |
Rechnungsbetrag für eine Implantatversorgung (Implantat + implantatgetragener Zahnersatz) | 2.269,86 € |
Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für das Implantat | 0,00 € |
. /. Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für den implantatgetragenen Zahnersatz | 300,36 € |
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung | 1.969,50 € |
Kostenerstattung durch DFV-ZahnSchutz Exklusiv | 1.969,50 € |
Verbleibender Eigenanteil | 0,00 € |
Alles, denn der DFV-ZahnSchutz bietet in allen wichtigen Leistungsbereichen Schutz, in denen bei einem Zahnarztbesuch hohe Kosten entstehen können. Dazu gehören:
Die Leistung der unterschiedlichen Varianten (DFV-ZahnSchutz Basis 50, Komfort 70, Premium 90 und Exklusiv 100) ist in den ersten vier Versicherungsjahren, durch die jeweilige Leistungsbegrenzung, gestaffelt.
Prophylaxe ist zahnmedizinische Prävention. Zahnärzte empfehlen z. B. , eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr durchführen zu lassen, um Zahnerkrankungen und damit der Notwendigkeit von Zahnersatz vorzubeugen. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nicht an diesen Kosten.
In der Kieferorthopädie wird nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) unterschieden. Es gibt Gruppen von 1-5. Diese definieren Art und Grad einer Zahn- oder Kieferfehlstellung. Gleichzeitig wird durch die Gruppen bestimmt, ob medizinische Notwendigkeit für eine kieferorthopädische Behandlung besteht. Je höher die Gruppe, desto notwendiger ist die kieferorthopädische Behandlung (1= geringe Notwendigkeit, 5 = hohe Notwendigkeit).
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen. Alle zahnmedizinischen Leistungen, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können, werden über die GOZ abgerechnet.
Entscheidet sich ein Kassenpatient bspw. für hochwertigen Zahnersatz und gegen die Regelversorgung der GKV, wird die andersartige Versorgung über die GOZ abgerechnet. Darüber hinaus gibt es zahnärztliche Leistungen, die grundsätzlich vom Vertragszahnarzt (Kassenzahnarzt) entsprechend der GOZ in Rechnung gestellt werden wie z. B. die Professionelle Zahnreinigung (PZR) oder auch kieferorthopädische Leistungen.
Im GOZ-Gebührenverzeichnis sind die Leistungen bestimmten Nummern zugeordnet. Diesen Nummern ist wiederum eine Punktzahl zugeordnet, die den Aufwand der zahnmedizinischen Leistung abbildet. Der individuelle Schwierigkeitsgrad der konkreten Leistung wird zusätzlich durch den sogenannten Satz oder auch Faktor abgebildet. Die Höhe dieses Steigerungssatzes wird vom jeweiligen Zahnarzt festgelegt. Somit können die Kosten der gleichen Zahnbehandlung bei unterschiedlichen Zahnärzten unterschiedlich ausfallen.
Wenn der Zahnarzt besondere, über das übliche Maß hinausgehende Behandlungsmaßnahmen ergreifen muss, kann das Honorar auch mal bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5-fach) berechnet werden. Der DFV-ZahnSchutz erstattet die Kosten bis zum Höchstsatz der GOZ und bietet eine GOZ- Garantie. Wir garantieren Ihnen, dass auch neu hinzukommende (heute noch unbekannte) zahnärztliche oder kieferorthopädische Leistungen mitversichert sind. Sie profitieren in Zukunft automatisch von medizinischem Fortschritt.