Krankentagegeld
ab dem 43. Tag
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auch während
Kur, Reha oder Krankenhaus-
aufenthalten
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auch bei stufenweiser
Wiedereingliederung
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keine Wartezeit
SB-ASSEKURANZ
Sven Blickensdorf
Siebenendenweg 46
14163 Berlin
030 / 688 35 14 70
0172 / 16 52 057
sven@blickensdorf.de
Krankentagegeld
ab dem 43. Tag
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auch während
Kur, Reha oder Krankenhaus-
aufenthalten
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auch bei stufenweiser
Wiedereingliederung
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keine Wartezeit
Krankentagegeld
ab dem 43. Tag
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auch während
Kur, Reha oder Krankenhaus-
aufenthalten
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auch bei stufenweiser
Wiedereingliederung
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keine Wartezeit
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Krankentagegeld bei
Erkrankung eines Kindes
Basis | Komfort | |
Krankentagegeld | ||
auch während Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt | ||
Verdopplung des Krankentagegeldes nach Ende der Höchstbezugsdauer der GKV | - | |
Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufenweiser Wiedereingliederung | ||
bis zur Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung | ||
bei Arbeitslosigkeit | ||
Krankentagegeld bei Erkrankung eines Kindes | - | max. 10 Tage je Versicherungsjahr |
Geburtspauschale (einmalig) | 12-faches Krankentagegeld | 12-faches Krankentagegeld |
„Bei Krankheit zahlt doch der Arbeitgeber weiterhin mein volles Gehalt“. Stimmt, maximal jedoch nur für 6 Wochen. Und dann? Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Ihnen ein Krankengeld, aber die Differenz zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld kann schnell ein paar Hundert Euro betragen – und das bei gleichbleibenden Kosten. Besser, Sie sorgen rechtzeitig vor.
Mit der Krankentagegeldversicherung DFV-KrankenGeld sichern Sie sich Ihr gewohntes monatliches Nettoeinkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Ihr Erspartes bleibt unangetastet. Und was noch wichtiger ist: Sie sorgen sich nicht ums Geld und werden einfach in Ruhe wieder gesund.
Bei uns verlieren Sie nie den Überblick. Im DFV-Kundenportal können Sie jederzeit auf Ihre Vertragsunterlagen zugreifen und diese runterladen. Zudem haben Sie dort Zugriff auf unser Servicecenter und die Schnellregulierung.
Für unterwegs finden Sie in der E-Mail auch Ihre Wallet-Card. Damit sind Ihr Versicherungsschein und alle Service-Nummern auch mobil verfügbar.
Niemand mag gerne daran denken, dass eine Bandscheibenoperation oder ein komplizierter Knochenbruch einen längere Zeit außer Gefecht setzen kann. Doch wenn es passiert, kommen auf Sie neben den physischen und psychischen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zu.
Bruttoeinkommen | 3.000,00 € |
Nettoeinkommen monatlich |
1.888,00 € |
Krankengeld ab der 7. Woche (90 % v. netto) |
1.699,00 € |
./. Sozialversicherungs- |
206,00 € |
Krankengeld netto ____________________ |
1493,00 € __________ |
Ihre monatliche Lücke | 395,00€ |
KrankentagegeldIm Falle einer längeren Krankheit und damit verbundener Erwerbsunfähigkeit, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihr Gehalt sechs Wochen lang weiterhin auszuzahlen. Ab dem 43. Kalendertag übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung Ihres Bruttoeinkommens höchstens zu 90 Prozent. Sollte Ihre Krankheit von längerer Dauer sein, entsteht Ihnen somit eine finanzielle Lücke, die unsere Krankengeldversicherung für Sie schließt. Unsere Leistung gleicht die finanzielle Differenz zwischen gewohntem Einkommen und dem gesetzlichen Krankengeld aus. Das DFV-KrankenGeld bietet Ihnen eine Verdienstausfallversicherung ab dem 43. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit, ohne zeitliche Begrenzung. |
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WiedereingliederungWiedereingliederungsmaßnahmen sollen Arbeitnehmer, nach einer längeren Phase der Krankheit, schrittweise wieder an die Belastungen ihrer Erwerbstätigkeit heranführen. Die Arbeitsleistung wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht in vollem Umfang erbracht und somit auch nicht in vollem Umfang des Bruttogehalts vergütet. Im Falle einer Wiedereingliederung sorgt die Krankentagegeldversicherung der DFV dafür, dass sie finanziell abgesichert sind. Während Sie Ihre Erwerbstätigkeit stufenweise wiederaufnehmen, erhalten Sie weiterhin das Krankentagegeld, bis Sie wieder vollständig arbeitsfähig sind. Das DFV-KrankenGeld ermöglicht Ihnen eine sorgenfreie Genesung. |
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Reha und KrankenhausaufenthaltSchwere Unfälle oder Erkrankungen erfordern einen langen Genesungsweg, der durch Reha- oder Kurmaßnahmen begünstigt werden kann. Behandlungen dieser Art erfolgen sowohl ambulant als auch stationär. Bei einem stationären Aufenthalt sieht sich der Patient, neben Einbußen im Nettoeinkommen, mit einer Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag konfrontiert. Mit der DFV Krankengeld-Versicherung erhalten Sie Krankentagegeld für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit. Auch im Falle von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen, bei ambulanter oder stationärer Kur sowie Krankenhausaufenthalten steht Ihnen die Deutsche Familienversicherung zur Seite. |
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Krankentagegeld bei Erkrankung eines KindesDie Erwerbstätigkeit arbeitender Eltern ist nicht nur abhängig von ihrem eigenen Gesundheitszustand, sondern auch von dem ihrer Kinder. Können Sie Ihrer Beschäftigung aufgrund eines erkrankten Kindes nicht nachgehen, übernimmt Ihr Arbeitgeber zunächst die Lohnfortzahlung. Ab dem 6. Tag springt Ihre Krankenkasse mit höchstens 90 % Ihres Nettolohns ein. Es entsteht eine finanzielle Lücke. Die DFV nimmt Ihnen diese Sorge ab. Mit dem DFV-KrankenGeld Plus sind Sie im Falle eines beruflichen Ausfalls aufgrund der Erkrankung Ihres Kindes, finanziell abgesichert. Das Krankentagegeld wird Ihnen bis zu 10 Arbeitstage ausgezahlt und Sie können sich voll und ganz auf die Genesung Ihres Kindes konzentrieren. |
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Gehaltserhöhungen tragen dazu bei, dass die monatliche Differenz zwischen Ihrem gewohnten Nettoeinkommen und dem von Ihrer Krankenkasse geleisteten Krankengeld im Laufe der Zeit immer größer wird. Daher ist es wichtig, Ihre private Vorsorge entsprechend anzupassen. Bei Gehaltserhöhungen können Sie innerhalb von drei Monaten Ihr bisheriges Krankentagegeld der neuen Einkommenssituation anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
Als volljähriger Arbeitnehmer hat jeder gesetzlich Versicherte Anspruch auf Krankengeld. Familienversicherte, Praktikanten, Studenten, Freiberufler und Selbstständige erhalten grundsätzlich kein gesetzliches Krankengeld. Dieses steht Ihnen nur zu, wenn Sie sich gesondert abgesichert haben. Weiterhin besteht der Anspruch auf die gesetzliche Lohnersatzleistung nur, wenn die ärztliche Krankschreibung durchgehend, auch am Wochenende, datiert ist. Besteht eine zeitliche Lücke, kann das Ihren gesamten Anspruch auf Krankengeld gefährden.
Sie gelten als arbeitsunfähig, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Reha/Kur vorübergehend Ihre vertraglich geschuldete Erwerbstätigkeit nicht ausüben können. In den meisten Fällen erfolgt während der Arbeitsunfähigkeit eine Behandlung und es ist davon auszugehen, dass Sie wieder gesund werden. Es handelt sich dabei um einen vorübergehenden Zustand, der mit Genesung endet oder es verbleibt eine Invalidität. Sie gelten als berufsunfähig, wenn bleibende gesundheitliche Schäden bestehen oder zu erwarten sind. Es handelt sich hierbei also um einen andauernden Zustand. Ob die gesetzliche Rentenversicherung oder eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen erbringt, ist von weiteren Kriterien abhängig.
Die Höhe des Krankentagegeldes sollte so gewählt sein, dass es den monatlichen Lebensbedarf abdeckt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für maximal 72 Wochen die Lohnfortzahlung in Form des Krankengeldes, das sich auf 70 % des Bruttogehalts und maximal 90 % des Nettogehalts beläuft. Diese Differenz sollten Sie mit dem Krankentagegeld ausgleichen. Beachten Sie, dass Ihr Krankentagegeld nicht höher sein darf als Ihr jährliches Netto-Einkommen.
Krankentagegeldversicherung TESTSIEGER
DFV-KrankenGeld
Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
Leistung auch für Sonn- und Feiertage
Individuelle Absicherung
Steuerfreie Leistung
Keine Wartezeit
jetziges monatliches Brutto | 3500 € |
jetziges monatliches Netto | 2375 € |
monatliches Krankengeld durch die GKV | 1874,05 € |
Versorgungslücke monatlich | 500,95 € |
Benötigtes Krankentagegeld | 16 € |
jetziges monatliches Brutto | 2500 € |
jetziges monatliches Netto | 1766 € |
monatliches Krankengeld durch die GKV | 1393,51 € |
Versorgungslücke monatlich | 372,49 € |
Benötigtes Krankentagegeld | 12 € |
jetziges monatliches Brutto | 5000 € |
jetziges monatliches Netto | 3416 € |
monatliches Krankengeld durch die GKV | 2695,48 € |
Versorgungslücke monatlich | 720,52 € |
Benötigtes Krankentagegeld | 24 € |
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Sven Blickensdorf
Siebenendenweg 46
14163 Berlin
030 / 688 35 14 70
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