030 / 688 35 14 70
Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) gehört als Pendant zur privaten Haftpflichtversicherung genauso zu jedem Unternehmen wie die PHV in einen Privathaushalt. Denn nur darüber werden Schäden, die das Unternehmen verursacht, finanziell ausgeglichen (gilt nicht bei Vorsatz). Abgedeckt werden die Risiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern. Teilweise besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Das betrifft etwa freiberuflich tätige Mediziner und Veterinäre, Architekten und Bauingenieure sowie Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. In einer Police zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann eine BHV enthalten sein. Die Unternehmen, die also von der Pflicht, Vermögensschäden absichern zu müssen, betroffen sind, können in einem entsprechenden Tarif eine BHV einschließen.
Quelle: www.deshalb-versichern.de