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Auslandskrankenversicherung versus GKV: Ein Leistungsvergleich

Auslandskrankenversicherung versus GKV Ein Leistungsvergleich

Gesetzlich Versicherte in Deutschland, die ins Ausland fahren und dort erkranken, haben je nach Reiseziel einen unterschiedlich großen Anspruch auf Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse. Ein wirklich umfassender Versicherungsschutz wie in Deutschland besteht nicht, gesetzliche Kassen dürfen diesen rein rechtlich nicht anbieten. In den Ländern der EU, sowie in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island können GKV-Versicherte mit der „European Health Insurance Card“ (EHIC) ärztliche Leistungen erhalten, die unbürokratisch abgewickelt werden sollen. Hier ist in der Regel keine Vorkasse fällig. Falls Vorkasse verlangt wird, kann der Versicherte im Nachgang eine Erstattung nach Gebührensätzen des jeweiligen EU-Landes beantragen. Eingeschränkte Kostenübernahme der GKV Mit einer Reihe weiterer Länder, wie etwa Serbien, Israel, Tunesien und der Türkei bestehen Sozialversicherungsabkommen. Hier sind die Leistungen deutlich eingeschränkt und eine medizinische Behandlung wird meist nur gegen Vorkasse durchgeführt. Oft ist nicht eindeutig, welche Kosten der Versicherte am Ende zu tragen hat. Behandlungskosten werden zudem nur nach deutschen Sätzen erstattet und auch nur, wenn man sich innerhalb der staatlichen Gesundheitssysteme behandeln lässt. Kosten privater Einrichtungen werden nicht erstattet. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen leistet die GKV nur, wenn die medizinische Behandlung ausschließlich im Ausland möglich ist oder bei einer Auslandsreise, wenn unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Allerdings ist diese Hilfe auf sechs Wochen im Jahr beschränkt. Zu diesen Destinationen zählen zahlreiche beliebte Urlaubsziele in Übersee, etwa Thailand oder die USA. In den USA etwa wird ein Tag auf der Intensivstation schnell mit Kosten bis zu 10.000 Euro täglich veranschlagt. Was Auslandskrankenversicherungen umfassen Aufgrund der möglichen Belastungen im Krankheitsfall ist eine Auslandskrankenversicherung daher ein Muss, wenn man ins Ausland fährt. Sie kommt für ärztliche Behandlungen, verordnete Medikamente, Verbände oder schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfachen Ausführungen auf. In der Regel ist auch ein Rücktransport aus dem Urlaubsland abgedeckt. Gerade diese Kosten können exorbitant sein: Ein Ambulanzflug aus Australien etwa kann bis zu 100.000 Euro kosten. Wichtig dabei: Es geht dabei stets um Notfälle, nicht um die Auswirkungen chronischer Erkrankungen. Ist bereits bei Reiseantritt klar, dass sich der Versicherte im Ausland in die Behandlung eines Arztes begeben muss, wird kein Auslandskrankenversicherer dafür aufkommen. Langzeitreisekrankenversicherungen bis zu 5 Jahre Reguläre Auslandskrankenversicherungen decken meist einen Zeitraum von sechs Wochen ab. Wer länger unterwegs ist, benötigt eine Langzeitreisekrankenversicherung. Je nach Anbieter können damit bis zu fünf Jahre Auslandsaufenthalt abgesichert werden, wobei die Tarife sich je nach Zielländern sehr unterscheiden. Viele Langzeitreisekrankenversicherungen übernehmen die Kosten für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und für Geburten im Ausland. Bei vielen erstreckt sich zudem der Schutz auch auf Arbeitszeit im Ausland, was sogenannten Expatriates oder Auslandspraktikanten entgegenkommt. Auslandskrankenversicherungen gelten als Annexprodukt, sie werden häufig mit einer Reisebuchung, als Zusatzleistung von Kredit­karten oder im Rahmen einer Mitgliedschaft bei einem Automobilclub vermittelt. Die Beiträge sind günstig, meist zahlen Einzelpersonen zwischen 6 und 15 Euro für beliebig viele Reisen im Jahr, für Familien reicht dabei ein einziger Vertrag. In den Vertragsdetails gibt es indes große Unterschiede. Experten raten dazu, darauf zu achten, dass Ambulanzflüge nach Hause über den Passus „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ abgedeckt sind. Lautet der Passus hingegen „medizinisch notwendig“, trifft das nicht auf jeden Rücktransport im Krankheitsfall zu. Manche Versicherer übernehmen einen Heimflug erst, wenn die Behandlung im Krankenhaus längere Zeit andauert. Der Versicherer sollte in jedem Fall über ein bewährtes Notrufsystem im Ausland verfügen.

Quelle: www.deshalb-ver­sichern.de

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